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Polizei: Wolle mer se reilasse?

Michael Schanzer | 10.03.2009 20:12 | Guantánamo | Anti-militarism | Social Struggles | Terror War | Cambridge | Oxford

Sie haben das Recht zu schweigen - Wolle mer se reilasse? ... Wer unbequeme Dinge ausspricht oder gar publiziert, mit kritischen Menschen verkehrt oder öffentlich eine konträre Meinung äußert, der gilt heute ja schon nicht mehr nur als Querulant, sondern fast als Terrorist oder Staatsfeind. Da bestimmte Kreise diese kritischen Menschen nicht einfach gewähren lassen wollen, werden bisweilen zweifelhafte Maßnahmen ergriffen, um diese “Freigeister” einzuschränken. Beispielsweise mit Hausdurchsuchungen. Was hierbei rechtens ist und wie Sie sich dagegen wehren können, erklärt Udo Vetter in seinem Vortrag.

wolle-mer-se-reilasse
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Udo Vetter ist Fachanalt für Strafrecht und Betreiber des law blog. Auf der Veranstaltung “23C3” des Chaos Computer Club Ende Dezember 2006 hielt Herr Vetter einen interessanten Kurzvortrag zum Thema Hausdurchsuchung. Die Überschrift “Sie haben das Recht zu schweigen” sagt bereits, was der wesentliche Inhalt seines Vortrages ist: Sie haben explizit das Recht, nichts sagen zu müssen. Auch nicht, wenn Sie Zeuge sind. Um sich nicht selbst zu belasten, halten Sie im Zweifelsfall einfach den Mund.
Herr Vetter bringt eine Liste von zahlreichen Tipps an, die man sich aber in dieser Menge kaum merken kann. Da wohl jeder von seiner solchen Situation mit “Besuch in grün” - meist in den frühen Morgenstunden - regelrecht überfahren wäre, hilft vielleicht eine schriftliche Zusammenfassung. Zumindest gehört haben sollte man von den wichtigsten Grundlagen schon einmal.
Da heute in den meisten Fällen der PC eine unglaubliche Fülle an Daten und damit an möglichen Beweisen enthält, sollten Sie Ihre Daten unbedingt verschlüsseln. Ohne Schwierigkeiten, hochsicher und auch noch kostenlos geht das beispielsweise mittels TrueCrypt. Wenn Sie der Anleitung folgen, können Sie anschließend beruhigt schlafen - sofern Sie wirklich kriminell sind, nützt dieser Vorgang gegen Ihre Schlaflosigkeit natürlich herzlich wenig.

Das Grundgesetz für die BRD sichert uns - zumindest theoretisch - die Unverletzbarkeit unserer Wohnung zu:
Artikel 13
1. Die Wohnung ist unverletzlich.
2. Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden. [...]
Da Kollege Schäuble sichtlich großen Gefallen daran zu finden scheint, unsere Grundrechte zu überrollen, kann ich mir gut vorstellen, dass diese Durchsuchungen eine immer stärkere Waffe gegen unliebsame Genossen sein könnte. Einschüchterung und Behinderungen bei den Betroffenen sind die logische Folge, wenn die ganze EDV einfach so für viele Monate beschlagnahmt wird - heute gleich nach der Spülmaschine das wichtigste Hilfsmittel im Haushalt.
Am 10. März 2009 von Wahrheiten.org -  http://www.wahrheiten.org/blog/2009/03/10/sie-haben-das-recht-zu-schweigen-wolle-mer-se-reilasse/
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German: Sie haben das Recht zu schweigen ....
English: You have the right to remain silent .....
Español : Ud. tiene el derecho de callarse .....
Durchsuchung, Beschlagnahme, Vernehmung - Strategien für den Umgang mit Polizei und Staatsanwalt
Veröffentlicht am: 29.12.2006, 21:45 Uhr - Präsentation vom: 29.12.2006, 21:45 Uhr
Teilnehmer: Udo Vetter
Direkter Download der Mediendatei
 http://chaosradio.ccc.de/media/congress/2006/video/23C3-1346-de-sie_haben_das_recht_zu_schweigen.m4v
Dateigröße: 348.1 MB
Format: MPEG-4 H.264 Video 640x480 (Low-Complexity Baseline Profile, iPod-compatible)
 http://chaosradio.ccc.de/23c3_m4v_1346.html

Michael Schanzer


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